Rechtsanwalt Sebastian Leppla - Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Wie lächerlich und weltfremd ist der, der sich über irgend etwas wundert, das im Leben vorkommt (Marc Aurel)
 

Das Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Fachgebiet, auf dem gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) eine Spezialisierung als Fachanwalt möglich ist. Gemeint ist hier das sogenannte Privatversicherungsrecht in Abgrenzung zum Sozialversicherungsrecht, das dem Fachgebiet Sozialrecht zugehörig ist.

Es umfasst eine Vielzahl von Themen, die für Jedermann im Alltag sehr große Bedeutung haben dürften.

 

Der Versicherungsvertrag

Bei der Beurteilung versicherungsrechtlicher Fragestellungen kommt dem Inhalt des Versicherungsvertrages, also des Versicherungsscheins bzw. der Versicherungspolice und den dazu gehörigen Vertrags- und Tarifbedingungen, eine maßgebliche Bedeutung zu. Alle wesentlichen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sind dort definiert. Der Gesetzgeber hat weitestgehend darauf verzichtet,  im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den anderen einschlägigen gesetzlichen Regelungen für jede Versicherungssparte den Mindestinhalt eines Versicherungsvertrages festzulegen. Einige wichtige Arten von Versicherungsverträgen sind:

Die Lebensversicherung

Die Krankenversicherung

Die Unfallversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Haftpflichtversicherung

Die Gebäudeversicherung